Dauergrabpflege: damit Sie mit gutem Gewissen Zeit für Ihre Erinnerungen haben
Die Friedhofssatzung schreibt eine regelmäßige Pflege der Grabstätten vor – und das über die gesamte Laufzeit. Nicht selten eine große Belastung für die Angehörigen, die vielleicht aus Arbeitsgründen in der ganzen Welt verstreut sind, sich körperlich zu schwach fühlen oder einfach keine Zeit finden, sich um die Grabpflege zu kümmern. Umso beruhigender zu wissen, dass wir uns das ganze Jahr sorgfältig und liebevoll um die Anlage und die jeweiligen Grabstätten kümmern – ganz im jahreszeitlichen Turnus und mit besonderen Dekorationen an besonderen Feiertagen, je nach Wunsch.
Gestalterisch und finanziell abgesichert
Wie beruhigend ist es dann für alle Seiten, wenn Sie dahingehend vorgesorgt haben – zum Beispiel mit einem über die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH abgeschlossenen und finanziell abgesicherten Dauergrabpflegevertrag. Darin können Sie genau festhalten, welche Arbeiten in welchem Umfang ausgeführt werden sollen. Auch, wenn es Ihr Wunsch ist, dass diese Verfügungen nicht von Hinterbliebenen geändert werden dürfen. Die Treuhand kontrolliert regelmäßig fachmännisch, ob die Vorgaben so eingehalten werden.
Ihre Wünsche sind unsere Vorgabe
Mit uns haben Sie für die grabpflegerische Aufgabe verlässliche und vertrauensvolle Partner. Mit unserem Team betreuen wir Grabstätten dauerhaft und sorgen als überprüfter Fachbetrieb für Ihre liebevolle Pflege und Instandhaltung – damit ein Besuch am Grab des Opas oder der Mutter sich ganz auf die Reise in die Erinnerung konzentrieren kann. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern und unverbindlich.